Rechtliches/Verpackungsverordnung

Laut der Zentralstelle für Verpackungen, fallen die Lizenzen für die Verpackung wie folgt an:

Die Firma, welche die Taschen befüllt und auf Messen den Kunden aushändigt, muss das Papier lizensieren.
Dies gilt sowohl für Tragetaschen aus Papier (Kraftpapier etc.) als auch für Steinpapier.

Einen einzigen Unterschied gibt es, wenn die Firma an den Letztvertreibenden die Ware selbst in seiner Firma vor Ort befüllt.
Wir verweisen auf folgende Home Page: www.verpackungsregister.org